Unsere Aktionsmodelle

CITROËN C3

PureTech 83 Stop&Start Shine

ab 89,- €² mtl.

UNSER AKTIONSPAKET

INKLUSIVE FÜR ALLE SOFORT VERFÜGBAREN NEUWAGEN

  • 4 Jahre Wartung inklusive*

  • 4 Jahre Garantie inklusive*

  • hier im Autohaus Plomitzer

  • für sofort verfügbare Lagerwagen*

  • nur bis 30. Juni 2020

Aktion Plomitzer +Plus
nur bis zum 30.06.2020
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Beispielfotos zeigen Fahrzeuge dieser Baureihe, deren Ausstattungsmerkmale nicht Bestandteil des Angebotes sind.

* Gilt beim Kauf, Finanzierung oder Leasing von einem sofort verfügbaren Neuwagen (PKW) aus unserem Lagerwagenbestand und ist gültig ab Erstzulassung. 4 Jahre Garantie beinhalten 2 Jahre Neuwagengarantie und 2 Jahre Neuwagenanschlussgarantie bis 60.000 KM gemäß den Garantiebestimmungen der Citroen Deutschland GmbH, Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim. Käufer erhalten einen sogenannten Essentialdrive-Vertrag von Citroen als Nachweis über die Garantieverlängerung. Durch die Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt. Es werden maximal 4 erforderliche Wartungen innerhalb von 4 Jahren nach Erstzulassung gemäß Wartungsheft/Herstellervorgaben übernommen. Die kostenlosen Wartungen müssen ausschließlich im Autohaus Plomitzer in Auftrag gegeben werden. Eine teilweise oder vollständige Barauszahlung von Leistungen aus dem sogenannten Plomitzer Plus Paket ist nicht möglich. Nicht abgerufene Leistungen verfallen ersatzlos. Die Aktion gilt nur für Privatkunden.

Verbrauchs- und Emissionswerte

Citroën C3 PureTech 83 Stop&Start: kombiniert 4,2 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 97 g/km; Energieeffizienzklasse A (Euro 6d-ISC)

Die Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden nach der neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen fallen diese häufig höher aus als die nach NEFZ gemessenen Werte. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden hier die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass für die Bemessung von Steuern und ggf. anderen fahrzeugbezogenen Abgaben ab dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner, um die individuellen CO₂-Emissionen nach WLTP für Ihr Fahrzeug zu erfahren, die für Ihre Kfz-Steuer herangezogen werden.